E-vignette in der Tschechischen Republik Gemäß der Verordnung Nr. 480/2020 Sb. der Tschechischen Republik über temporäre Gebühren für die Nutzung von Straßenkommunikationen Tschechien mautstraßen karte 2024

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Wer ist verpflichtet, eine tschechien elektronische Vignette zu erwerben?

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Die Kaufpflicht einer elektronischen tschechien Vignette gilt für Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Anhänger und Motorräder.

Ab dem 1.03.2024 wird gemäß der Europäischen Richtlinie eine Vignette für Kraftfahrzeuge für einen Tag (1 Tag), ein Tarif für Hybridfahrzeuge und eine Änderung der geltenden Tarife für Straßenvignetten in der Tschechischen Republik eingeführt.

Kontrollen und Strafen

Anhand von amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs erhalten die Kontrollbehörden der Zollverwaltung und der Polizei der Tschechischen Republik Informationen darüber, ob das Fahrzeug über gültige Vignetten verfügt bzw. von der Maut befreit ist.

Die Kontrollen werden direkt vom Streifendienst der Polizei auf mautpflichtigen Streckenabschnitten durchgeführt. Die Erkennung der amtlichen Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs erfolgt über ein ausgestattetes Videoüberwachungssystem, das die Erkennung von amtl. Kennzeichen ermöglicht, bzw. durch Parkplatzkontrollen (auf Raststätten) sowie über Fernverbindungen zu einem Kontrollportal.

Höhe der Strafe

  • Zuwiderhandelnden Fahrern, bei denen das System auf mautpflichtigen Autobahnabschnitten keine gültige elektronische Vignette registriert, wird ein Bußgeld von bis zu 20.000 CZK (≈ 800 EUR) auferlegt, (sofern die Fahrzeuge nicht von der Maut befreit wurden).
  • Es werden ebenso Fälle der rechtswidrigen Nutzung von Befreiungsrechten kontrolliert. Sollten juristische/natürliche Personen unter Verwendung von Betrugsmaschen Absichtserklärungen zur Gebührenbefreiung abgeben, ohne dazu berechtigt zu sein, können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 CZK (≈ 4.000 EUR) verhängt werden. Wenn von der Maut befreite Fahrzeuge Mautabschnitte befahren, der Fahrer jedoch keinen Sonderantrag gestellt hat, beträgt die Geldstrafe bis zu 5.000 CZK (≈ 200 EUR). Strafsanktionen sind ebenso für diejenigen vorgesehen, die den Behörden des staatlichen Verkehrsinfrastrukturfonds nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen mitgeteilt haben, dass kein Grund mehr für eine Befreiung vorliegt.

Vorhandenes Fotomaterial und Informationen – was passiert mit den Daten?

Neben der Ablesung der amtlichen Kennzeichen (mit anschließender Abklärung von Informationen), wird ein Foto des mautpflichtigen Fahrzeugs gemacht, vorausgesetzt, keine gültige Vignette ist vorhanden. Nachdem das Bild aufgenommen wurde, trennt die Software die Bilder von den Daten. Dann werden nur die an das Verifizierungssystem gesendeten Informationen verarbeitet.

Die Lichtbilder werden nicht in elektronischen Vignetten verarbeitet. Sie werden nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt, in dem die Polizei der Tschechischen Republik oder der Zoll sie anfordern können (wenn ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde). Am Ende des Zeitraums werden alle Fotos automatisch gelöscht.